Mit der Gebietsentwicklung «Stadtraum Bahnhof» knüpfen die Stadt Brugg und die Gemeinde Windisch an den Erfolg der Vision Mitte an: Das Gebiet um den Bahnhof soll sich zu einem lebendigen Quartier entwickeln.
Zum Stadtraum Bahnhof gehören die Teilgebiete «Bahnhofplatz Neumarkt», «Campus» sowie «Bahnhof Süd». Mit einer Fläche von insgesamt 34 Hektaren weisen sie ein grosses Potenzial zur stadträumlichen Entwicklung aus. Damit aus dem Potenzial ein Mehrwert für alle wird, ist es wichtig, die Rahmenbedingungen, Schnittstellen und Abhängigkeiten untereinander und darüber hinaus zu beachten.
Aktuell steht das Teilgebiet «Bahnhof Süd» im Fokus. Es ist eines der letzten und grössten bahnhofsnahen Entwicklungs- und Transformationsgebiete im Kanton Aargau. Die Planung wird mit den bereits erfolgten und laufenden Entwicklungen der beiden anderen Teilgebiete «Campus» und «Bahnhofplatz Neumarkt» abgestimmt.
Der «Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch» stellt den sogenannten Betrachtungsperimeter der Gebietsentwicklung dar. Dieser ist nur grob dargestellt und kann je nach Thema variieren.
Bahnhof Süd
Das Teilgebiet «Bahnhof Süd» ist eines der letzten und grössten bahnhofsnahen Entwicklungs- und Transformationsgebiete im Kanton Aargau. Das heute stark industriell geprägte Areal soll sich mittel- bis langfristig (15-25 Jahre) zu einem zukunftsfähigen Quartier für rund 4'000 bis 6'000 Menschen (Einwohner*innen und Beschäftigte) entwickeln.
mehr zur Planung
Bahnhofplatz Neumarkt
Der Bereich nördlich des Bahnhofs Brugg zwischen Aarauer- und Badenerstrasse soll städtebaulich, gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Basierend auf dem vorliegenden Masterplan «Aufwertung Bahnhofplatz-Neumarkt» werden verschiedene Teilprojekte geplant und umgesetzt. Dazu gehören die Erneuerung des Neumarktplatzes, das Busterminal Zentrum oder die Campus-Passage.
mehr erfahren
Campus
Mit der Realisierung des Campus errichteten der Kanton Aargau und die beiden Standortgemeinden in Brugg-Windisch ein neues, lebendiges, vom Verkehr entlastetes Hochschulquartier. Grundlage dazu bildete der Entwicklungsrichtplan Vision Mitte (2006), welcher zum Ziel hatte, für das Gebiet zwischen Bahnhof Brugg und Windisch eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen.
mehr erfahren
Mittelschulstandort
Zur Deckung des Schulraumbedarfs der Aargauer Mittelschulen bis im Jahr 2050 sind auch im Mittelland Aus- und Neubauten notwendig. Der Grosse Rat hat im September 2024 die Aufnahme von Lenzburg und Windisch als zusätzliche Mittelschulstandorte im Schulgesetz sowie die entsprechenden Anpassungen im Kantonalen Richtplan und im Mittelschuldekret beschlossen.
mehr erfahrenStärken des attraktiven Wohn-, Arbeits- und Bildungsstandortes mit Ausstrahlung über die Kantonsgrenze hinaus.
Organisation der Verkehrsdrehscheibe «Bahnhof Brugg» für Reisende des öffentlichen Verkehrs mit optimalen Umsteigebeziehungen.
Verbinden und Vernetzen der Brugger und Windischer Quartiere über das Bahnareal hinweg.
Fördern der Nutzungsvielfalt und attraktiver, belebter öffentlicher Räume rund um den Bahnhof.
Schrittweise, nachhaltige und gemeindeübergreifende Entwicklung der Quartiere am Bahnhof.
Die Projektpartner sichern sich gegenseitig eine gemeinschaftliche und abgestimmte Entwicklung zu und binden die interessierte Bevölkerung aktiv mit ein.
Die Gebietsentwicklung ist klimaneutral, gestützt auf das Pariser Abkommen, auszurichten.
Der gesamte Planungsprozess der Gebietsentwicklung erfolgt in vier Hauptphasen:
Phase 1: In der Phase 1 mit den «Vorbereitungsarbeiten» wurden Grundlagen und Fachunterlagen erarbeitet und die Rahmenbedingungen, Projektorganisation und die gemeinsamen Zielsetzungen für die Gebietsentwicklung definiert. (Die Erarbeitung der Grundlagen wie z.B. der Potentialstudie und des Verkehrskonzept waren Bestandteil der ersten Phase.)
Phase 2: In der Phase 2 sind die div. Vorbereitungen für die Testplanung und später die Durchführung der eigentlichen Testplanung vorgesehen. Ziel ist es, in der Testplanung Entwicklungsszenarien und Leitideen zur Transformation des Gebiets zu entwerfen und zu prüfen. Zu Anfang wird dazu auch der Prozess der öffentlichen Beteiligung gestartet.
Phase 3: Entwicklungsvorstellungen sollen mit entsprechenden Instrumenten behördenverbindlich festgelegt werden (z.B. regionaler Sachplan)
Phase 4: In dieser Phase werden die Inhalte der behördenverbindlichen Planung in grundeigentümerverbindliche Festlegungen umgesetzt (wie Teilrevision Nutzungsplanung, Erarbeitung Gestaltungspläne, Baulandumlegungen).
Die Gebietsentwicklung ist ein gemeinsames Projekt von:
Die Zusammenarbeit wurde 2021 in einer Planungsvereinbarung festgehalten.