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FAQ

Was ist in Bezug auf die ZEL festgelegt?

Mit der Festsetzung der Zentrumsentlastung (ZEL) im Richtplan hat sich der Grosse Rat abschliessend dazu geäussert und hat der kantonalen Verwaltung den Auftrag zur Projektierung erteilt. Planerisch ist das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt vollständig räumlich und umwelttechnisch abgestimmt.

Was ist in Bezug auf die Linienführung und Quartiererschliessung festgelegt?

Das kommunale Verkehrskonzept zur Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch sieht aufgrund der angestrebten Siedlungsentwicklung eine entsprechende Verkehrsentwicklung vor. Im Verkehrskonzept wurden die verschiedenen Erschliessungsmöglichkeiten gegenübergestellt. Als Bestvariante wurde eine rückwärtige Erschliessung nicht über die bestehenden Quartierstrassen, sondern über die Zentrumsentlastung (ZEL) empfohlen.

Mit der Botschaft zur Festsetzung der ZEL beauftragte der Grosse Rat den Kanton eine Tunnelverlängerung in Richtung Südwestumfahrung Brugg im Rahmen des Handlungsspielraums zu prüfen. In den vergangenen Monaten wurde dies in Abstimmung mit der Quartiererschliessung weiterbearbeitet. Die Abklärungen zeigen, dass eine Verlängerung des Tunnels von rund 300 Metern möglich ist.

Der definitive Entscheid zwischen der festgesetzten Zentrumsentlastung und der möglichen Variante mit einem verlängerten Tunnel erfolgt später im Gesamtverkehrskonzept zusammen mit der Linienführung im Gebiet Aufeld-Aegerten.

Wo besteht Spielraum, der in der Testplanung ausgelotet werden kann?

Durch die mögliche Tunnelverlängerung kann der Handlungsspielraum für das Transformationsgebiet «Bahnhof Süd» vergrössert werden. Auch mit einer Tunnelverlängerung wäre eine Erschliessung des Transformationsgebiets an die ZEL weiterhin möglich.

Sollte die Testplanung zeigen, dass aufgrund der Entwicklung im Transformationsgebiet kein Anschluss an die ZEL nötig ist, müssen unter Einbezug der verschiedenen Interessensgruppen im weiteren Prozess die Auswirkungen auf das bestehende Strassennetz in den Quartieren Klosterzelg/Reutenen und Bahnhofareal untersucht werden.

Welchen Stellenwert hat das Verkehrskonzept vom 16. August 2021 (rev. 10. September 2021)?

Das kommunale Verkehrskonzept zur Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch wurde im Auftrag der fünf Projektpartner Gemeinde Windisch, Stadt Brugg, BRUGG Real Estate, SBB und Kanton Aargau in einer frühen Planungsphase erarbeitet. Ziel des Verkehrskonzepts war es, basierend auf dem damaligen Wissens- und Erkenntnisstand, die verkehrlichen Rahmenbedingungen für die Testplanung, den Entwicklungszielplan und den Masterplan der SBB sowie die weiteren Planungen im Perimeter aufzuzeigen. Das Verkehrskonzept dient als Grundlage, um die bestehenden Planungsinstrumente ERP Vision Mitte, Masterplan ABN sowie KGV zu überarbeiten und weiterzuführen.

Das im Verkehrskonzept enthaltene Verkehrsmengengerüst ist aufgrund der frühen Planungsphase und der Abstützung auf Annahmen mit einer gewissen Unschärfe behaftet. Es handelt sich um eine erste Abschätzung und ist mit fortschreitender Konkretisierung der Planung zu verfeinern, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Ist eine Durchfahrt durch den Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch für den Individualverkehr vorgesehen?

Nein, dies ist nicht vorgesehen, die Zufahrten sollen primär der Erschliessung des Stadtraumes dienen. Der Stadtraum wird einerseits von der Zürcherstrasse ab dem Kreisel Bachthalen (Gaswerkstrasse und Industriestrasse) sowie über die Reutenen- und die Klosterzelgstrasse erschlossen. Zusätzlich ist eine neue Erschliessung über die künftige Zentrumsentlastung (ZEL, GVK Raum Brugg – Windisch) geplant. Eine durchgängige Verbindung durch den Stadtraum für den Individualverkehr ist nicht vorgesehen und soll mittels geeigneter Massnahmen (Fahrverboten, Poller etc.) unterbunden werden. Ziel ist zudem eine Entlastung des Campusplatzes. Gleichzeitig soll mit flankierenden Massnahmen zusätzlicher Durchgangsverkehr durch die umliegenden Quartiere vermieden werden.